Was kannst du mit Wimpern & Brauen verdienen?

Mit allen Kosten, Steuern und Versicherungen. Nebenberuflich oder hauptberuflich, im Home-Studio oder im eigenen Laden. Ganz ehrlich und ohne Schönrechnen.

Welche Technik?
Wo arbeitest du?
Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmerin zahlst du keine Umsatzsteuer, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr unter 100.000 € bleibt.
Material pro Behandlung

Verbrauchsmaterial, heruntergerechnet auf eine Behandlung. Kleber, Lotionen oder Extensions reichen für viele Kundinnen. Pinzetten und Werkzeug stehen unten bei den Anschaffungen.

Laufende Kosten pro Monat
Einmalige Anschaffungen
€
Steht in deinem letzten Steuerbescheid. Es entscheidet, wie hoch dein Zusatzverdienst besteuert wird.

Deine Rechnung pro Monat

Das zahlen deine Kundinnen
− Umsatzsteuer (19 %) ans Finanzamt
− Material
− Laufende Kosten
Gewinn vor Steuern

Nebenberuflich

Du bist angestellt und versicherst dich über deinen Job.

Gewinn vor Steuern
− Einkommensteuer
− Krankenversicherungüber deinen Job

bleiben dir im Monat

Hauptberuflich selbstständig

Das Studio ist dein Job, du versicherst dich selbst.

Gewinn vor Steuern
− Kranken- & Pflegeversicherung
− Einkommensteuer

bleiben dir im Monat

Wann hat sich deine Schulung bezahlt gemacht?

Gerechnet mit meinem Schulungspreis inklusive Startset und deinen Anschaffungen, vor Steuern. Den genauen Preis und die Ratenzahlung besprechen wir im kostenlosen Gespräch.

Start

Ganz ehrlich von mir

Das ist eine Schätzung, keine Steuerberatung und keine Garantie. Wie schnell du Kundinnen findest, hängt von dir ab: von deiner Übung, deinen Bildern und davon, dass du dich zeigst. Lass dich vor dem Start von einer Steuerberatung beraten.

Alle Kosten sind Beispielwerte. Trag deine echten Preise ein, dann wird die Rechnung genauer.

Nicht eingerechnet: Altersvorsorge (als Selbstständige bist du dafür selbst verantwortlich), Solidaritätszuschlag bei hohen Gewinnen und Gewerbesteuer. Die fällt erst an, wenn dein Gewinn über 24.500 € im Jahr liegt.

Nebenberuflich gilt nur, solange dein Job im Vordergrund steht. Arbeitest du mehr als etwa 20 Stunden pro Woche im Studio oder verdienst dort mehr als im Job, kann die Krankenkasse dich als hauptberuflich selbstständig einstufen.

Gut zu wissen: Deine Schulung und deine Anschaffungen kannst du von der Steuer absetzen. Im ersten Jahr zahlst du dadurch meist weniger Steuern als hier angezeigt.

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